Gesetze / ElektroG 2015 · BGBl I 2015, 1739

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

52 Normen · ausgefertigt 20.10.2015 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Abfallwirtschaftliche Ziele
  4. § 2 Anwendungsbereich
  5. § 3 Begriffsbestimmungen
  6. Abschnitt 2 · Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten
  7. § 4 Produktkonzeption
  8. § 5 Einrichten der Gemeinsamen Stelle
  9. § 6 Registrierung
  10. § 7 Finanzierungsgarantie
  11. § 7a Rücknahmekonzept
  12. § 8 Niederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten
  13. § 9 Kennzeichnung
  14. Abschnitt 3 · Sammlung und Rücknahme
  15. § 10 Getrennte Erfassung
  16. § 11 Verordnungsermächtigungen
  17. Unterabschnitt 1 · Sammlung und Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten
  18. § 12 Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten
  19. § 13 Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  20. § 14 Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  21. § 15 Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte
  22. § 16 Rücknahmepflicht der Hersteller
  23. § 17 Rücknahmepflicht der Vertreiber
  24. § 17a Rücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen
  25. § 17b Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und zertifizierten Erstbehandlungsanlagen
  26. § 18 Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten
  27. § 18a Kennzeichnung und Hinweispflichten an Sammel- und Rücknahmestellen
  28. Unterabschnitt 2 · Rücknahme von Altgeräten anderer Nutzer als privater Haushalte
  29. § 19 Rücknahme durch den Hersteller
  30. § 19a Informationspflichten der Hersteller
  31. Abschnitt 4 · Behandlungs- und Verwertungspflichten, Verbringung
  32. § 20 Behandlung und Beseitigung
  33. § 21 Zertifizierung
  34. § 22 Verwertung
  35. § 23 Anforderungen an die Verbringung
  36. § 24 Verordnungsermächtigungen
  37. Abschnitt 5 · Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten
  38. § 25 Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
  39. § 26 Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  40. § 27 Mitteilungspflichten der Hersteller
  41. § 28 Informationspflichten der Hersteller gegenüber Wiederverwendungseinrichtungen und Behandlungsanlagen
  42. § 29 Mitteilungspflichten der Vertreiber
  43. § 30 Mitteilungspflichten der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
  44. Abschnitt 6 · Gemeinsame Stelle
  45. § 31 Aufgaben der Gemeinsamen Stelle
  46. § 32 Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen
  47. § 33 Befugnisse der Gemeinsamen Stelle
  48. § 34 Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle
  49. § 35 Organisation der Gemeinsamen Stelle
  50. Abschnitt 7 · Zuständige Behörde
  51. § 36 Zuständige Behörde
  52. § 37 Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung
  53. § 38 Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde
  54. § 38a Vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten
  55. § 39 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
  56. Abschnitt 8 · Beleihung
  57. § 40 Ermächtigung zur Beleihung
  58. § 41 Aufsicht
  59. § 42 Beendigung der Beleihung
  60. Abschnitt 9 · Schlussbestimmungen
  61. § 43 Beauftragung Dritter
  62. § 44 Widerspruch und Klage
  63. § 45 Bußgeldvorschriften
  64. § 46 Übergangsvorschriften
  65. Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Kategorien des § 2 Absatz 1 fallen
  66. Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1) Angaben bei der Registrierung
  67. Anlage 3 (zu § 9 Absatz 2)
  68. Anlage 3a (zu § 18a Absatz 1, 2 und 4 und § 31 Absatz 1 Satz 4 Nummer 6) Symbol zur Kennzeichnung von Sammel- und Rücknahmestellen
  69. Anlage 4 (zu § 20 Absatz 2 Satz 4) Technische Anforderungen an Standorte für die Lagerung und Behandlung von Altgeräten
  70. Anlage 5 (zu § 21 Absatz 3 Nummer 3 und Absatz 4 Nummer 3) Behandlungskonzept
  71. Anlage 5a (zu § 21 Absatz 3 Nummer 4 und Absatz 4 Satz 2) Betriebstagebuch
  72. Anlage 6 (zu § 23 Absatz 1)