Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin
ElektronAusbV 2008§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin
ElektronAusbV 2008Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.