Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin

ElektronAusbV 2008

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen

1.
Energie- und Gebäudetechnik,
2.
Automatisierungstechnik oder
3.
Informations- und Telekommunikationstechnik.
§ 2 § 4