Gesetze / Energiesicherungsgesetz
EnSiG 1975§ 13 Entschädigung für Solidaritätsmaßnahmen für Erdgas
Maßnahmen aufgrund einer nach § 2a Absatz 1 für Erdgas erlassenen Rechtsverordnung sind zu entschädigen. Die §§ 11 und 12 gelten entsprechend.
Gesetze / Energiesicherungsgesetz
EnSiG 1975Maßnahmen aufgrund einer nach § 2a Absatz 1 für Erdgas erlassenen Rechtsverordnung sind zu entschädigen. Die §§ 11 und 12 gelten entsprechend.