Gesetze / Energiesicherungsgesetz

EnSiG 1975

§ 9 Vorbereitung des Vollzugs

Der Bund und die Länder einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände haben die personellen, materiellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Durchführung der Maßnahmen zu schaffen, die für die in § 1 und § 2 bezeichneten Zwecke erforderlich sind.

§ 4 § 6