Gesetze / Energiesicherungstransportverordnung
EnSiTrV§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 28. Februar 2023 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.