Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz EnWG 2005 § 118b Übergangsregelung zur Genehmigung von Batteriespeicheranlagen im Eigentum eines Betreibers von Übertragungsnetzen, Festlegungskompetenz Historische Fassung — Stand 24.12.2025 bis 14.04.2026. Zur aktuellen Fassung → Für diese Norm liegt kein Text vor.