Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz

EnWG 2005

§ 35g Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Die gesetzlichen Regelungen zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie treten am 1. April 2025 außer Kraft.

§ 28r § 29