Gesetze / § 118a EnWG-Subdelegationsverordnung
EnWG§118aSubV§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Gesetze / § 118a EnWG-Subdelegationsverordnung
EnWG§118aSubVDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.