Gesetze / Endlagervorausleistungsverordnung
EndlagerVlV§ 7 Fälligkeit der Vorausleistungen
Die Vorausleistung wird einen Monat nach Zustellung des Vorausleistungsbescheides fällig, sofern nicht Teilzahlungen vorgesehen sind.
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EndlagerVlVDie Vorausleistung wird einen Monat nach Zustellung des Vorausleistungsbescheides fällig, sofern nicht Teilzahlungen vorgesehen sind.