Gesetze / Verordnung über die Vereinnahmung von Zahlungen nach dem Entsorgungsfondsgesetz
EntsorgFondsGZVereinnV§ 8 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Vereinnahmung von Zahlungen nach dem Entsorgungsfondsgesetz
EntsorgFondsGZVereinnVDiese Verordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft.