Gesetze / Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

EpiÄApprO2002AbwV

§ 12 Kenntnisprüfung

Abweichend von § 37 Absatz 2 Satz 1 der Approbationsordnung für Ärzte kann die Patientenvorstellung der Kenntnisprüfung auch mit Hilfe von Simulationspatienten, Simulatoren, Modellen oder Medien durchgeführt werden, sofern die epidemische Lage von nationaler Tragweite dies erfordert.

§ 13