Gesetze / Zivildienstgesetz ErsDiG § 17 Entscheidungen über Wehrdienstausnahmen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 02.12.2019. Zur aktuellen Fassung → Entscheidungen der Wehrersatzbehörden über Wehrdienstausnahmen gelten auch für den Zivildienst.