Gesetze / Zivildienstgesetz ErsDiG § 1 Aufgaben des Zivildienstes Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 02.12.2019. Zur aktuellen Fassung → Im Zivildienst erfüllen anerkannte Kriegsdienstverweigerer Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienen, vorrangig im sozialen Bereich.