Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Erzieheranerkennungsverordnung
ErzankVAnlage 1
Rahmenplan der ergänzenden Qualifizierung zum Erwerb der staatlichen Anerkennung
als Erzieherin oder Erzieher
1. Grundsätzliche Ziele:
Die ergänzende Qualifizierung soll
1.1.1
den Stellenwert unterschiedlicher pädagogischer Konzeptionen der Kinder- und Jugendhilfe in einer pluralistischen Gesellschaft vermitteln;
1.1.2
über verschiedene Erziehungskonzeptionen und das ihnen zugrundeliegende Menschenbild informieren;
1.1.3
die unterschiedlichen Rollenzuweisungen reflektieren, die diese Erziehungskonzeptionen im Hinblick auf die am Prozeß der öffentlichen Erziehung beteiligten Menschen voraussetzen oder implizieren;
1.1.4
Entscheidungskriterien für eine pädagogische Konzeption begründen helfen;
1.1.5
bewußt machen, daß die öffentliche Erziehung einen Beitrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Geschlechter zu leisten hat;
1.1.6
pädagogische Konzepte vermitteln, die z. B. das Selbstbewußtsein und Durchsetzungsvermögen von Mädchen und die soziale Kompetenz von Jungen fördern;
1.1.7
Modelle multikultureller Erziehung vermitteln und auf ihre Realisierbarkeit unter den gegebenen gesellschaftlichen Bedingungen prüfen;
1.1.8
Ursachen und Rahmenbedingungen aktueller Ausländerfeindlichkeit hinterfragen und Erzieherinnen und Erzieher ermutigen, Konzepte mit national gemischten Kinder- und Jugendlichengruppen zu realisieren;
1.1.9
Modelle integrativer Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vorstellen und auf ihre Realisierbarkeit unter den gegebenen gesellschaftlichen Bedingungen prüfen;
1.2.0
Formen und Modelle der Kooperation für Erzieherinnen und Erzieher, Eltern und therapeutische Fachkräfte vorstellen und erläutern;
1.2.1
eine Pädagogik der Kinder- und Jugendhilfe vermitteln, die sich an den Grundsätzen der multikulturellen Erziehung und der Integration orientiert;
1.2.2
ein Selbstverständnis der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe fördern, das sich als Lernfeld für den verantwortlichen Umgang mit der Umwelt begreift;
1.2.3
die gemeinwesen- und nachbarschaftsorientierten Aspekte der pädagogischen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe fördern;
1.2.4
Projekte der Umwelterkundung und neue Formen der Elternarbeit vorstellen und zur Öffnung der Kinder- und Jugendeinrichtungen nach außen ermutigen;
1.2.5
neue Modelle der sozialpädagogischen Binnendifferenzierung (z. B. Altersmischung) vorstellen und ihre Erprobung fördern.
2. Inhaltliche Anforderungen der Themenbereiche
Die unter Tz. 2.1 bis 2.5 folgenden Inhalte der einzelnen Themenbereiche gelten für die theoretische Fortbildung im Umfang von mindestens 200 Unterrichtsstunden als zusammenhängender Kurs. Auf die theoretische Fortbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden sind diese Vorgaben entsprechend anzuwenden.
2.1
Berufsbild der Erzieherin oder des Erziehers (themenbereichsübergreifend)
2.1.1
Arbeitsfelder der Erzieherin oder des Erziehers in einer sich wandelnden Gesellschaft.
2.1.2
Selbstverständnis und Aufgaben von Erzieherinnen und Erziehern im gesellschaftlichen Wandel und in der gesellschaftlichen Wirklichkeit.
2.1.3
Rolle und Funktion von Erzieherinnen und Erziehern im Zusammenwirken der am sozialpädagogischen Prozeß beteiligten Menschen und Institutionen.
2.1.4
Aus- und Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern in Brandenburg.
2.2
Kinder- und Jugendhilferecht
2.2.1
Entwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts in Deutschland.
2.2.2
Ziele, Aufbau, Struktur des KJHG.
2.2.3
Landesrechtliche Regelungen wie Kindertagesstättengesetz, Richtlinien zur multikulturellen Erziehung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, ebenso zur Integration behinderter Menschen in Regeleinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
2.2.4
Entscheidungs- und Mitwirkungsregelungen im KJHG und im Kita-Gesetz.
2.2.5
Leistungen und Funktion der Freien Träger in der Kinder- und Jugendhilfe.
2.2.6
Institutionen, Aufgaben und Formen der speziellen Kinder- und Jugendhilfe, z.B. Jugendämter, Beratungsstellen, insbesondere Jugendpsychiatrischer Dienst u.ä.
2.3
Pädagogik in der Kinder- und Jugendhilfe
2.3.1
Erziehung zu demokratischem Verhalten, Erziehungsstile und Gruppendynamik.
2.3.2
Beobachten und Beschreiben von Kindern und Jugendlichen in der Gruppe.
2.3.3
Zur Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen im gesellschaftlichen Wandel, Veränderungen der Familiensituation, Notwendigkeit und Formen der Elternarbeit.
2.3.4
Ausgewählte pädagogische Konzeptionen für die erzieherischen Arbeitsfelder, Modelle der Binnendifferenzierung (z. B. Altersmischung), multikultureller Arbeit, integrativer Erziehung von Menschen mit und ohne Behinderungen, ökologische und gemeinwesenorientierte Modelle der sozialpädagogischen Arbeit.
2.3.5
Sozialpädagogische Arbeit mit verhaltensauffälligen und/oder Kindern mit Lern- und Leistungsstörungen.
2.3.6
Wahlangebote zur vertiefenden Bearbeitung weiterer sozialpädagogischer Fragestellungen wie Sexualerziehung, Spiel- und Freizeiterziehung, Medienerziehung usw.
2.4
Psychologie des Kindes- und Jugendalters
2.4.1
Ausgewählte Grundlagen der Entwicklungspsychologie.
2.4.2
Psychosoziale Bedingungen der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen:
2.4.2.1
Besonderheiten der frühkindlichen Entwicklung (z. B. Bindungsverhalten, Sprachentwicklung, emotionale und kognitive Entwicklung, Sauberkeitsverhalten);
2.4.2.2
Besonderheiten der Entwicklung der drei- bis sechsjährigen Kinder (z. B. Entwicklung der Sexualität, des Sozialverhaltens, der Kreativität und der Phantasie);
2.4.2.3
Besonderheiten der Entwicklung im Schulalter bis zur Vorpubertät (z. B. Selbständigkeitsbestrebungen, Leistungsmotivation, Gruppenverhalten);
2.4.2.4
Pubertät und Jugendalter (Entfaltung der Sexualität, Identitätsfindung, Ablösung vom Elternhaus).
2.4.3
Ausgewählte Entwicklungsstörungen, Lern- und Leistungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen.
2.4.4
Konfliktverhalten von Kindern, Jugendlichen, Eltern sowie Erzieherinnen und Erziehern an ausgewählten Beispielen, Formen der Reaktion, der Verarbeitung von Erlebnissen und Erfahrungen.
2.4.5
Kommunikation in der Wechselbeziehung von Individuum, Gruppe, Eltern, Erzieherinnen- und Erzieherteam.
2.4.6
Wahrnehmen und Verstehen von Kindern und Jugendlichen.
2.4.7
Beratungsgespräch mit Kindern, Jugendlichen und/oder Eltern.
2.4.8
Soziale Verantwortung und soziale Beziehung an ausgewählten Beispielen, wie Integration eines neuen Kindes in die Gruppe, Umgehen mit einem verhaltensauffälligem Kind usw.