Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Erzieheranerkennungsverordnung

ErzankV

Anlage 2

Block

Kursinhalt

Unterrichtsstunden -UStd.- (45 Min.= eine UStd.)

Träger des Kursangebotes

Qualifikation und Name der Dozentin oder des Dozenten bzw. Referentin oder Referenten (nur, falls nicht aus Teilnahmebestätigung ersichtlich)

Anzahl der beigefügten beglaubigten Kopien der Teilnahmebestätigungen

A

Kinder- und Jugendhilferecht/Aufgaben, Strukturen und Institutionen der Jugendhilfe

mindestens 30 UStd.

B

Berufsbilderweiternde Kenntnisse der Pädagogik/Psychologie

mindestens 30 UStd.

C

kenntniserweiternde pädagogische, psychologische, methodische oder praxisreflektierende Inhalte

bis zu 40 UStd.

§ 7