Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Erzieheranerkennungsverordnung
ErzankVAnlage 2
Block
Kursinhalt
Unterrichtsstunden -UStd.- (45 Min.= eine UStd.)
Träger des Kursangebotes
Qualifikation und Name der Dozentin oder des Dozenten bzw. Referentin oder Referenten (nur, falls nicht aus Teilnahmebestätigung ersichtlich)
Anzahl der beigefügten beglaubigten Kopien der Teilnahmebestätigungen
A
Kinder- und Jugendhilferecht/Aufgaben, Strukturen und Institutionen der Jugendhilfe
mindestens 30 UStd.
B
Berufsbilderweiternde Kenntnisse der Pädagogik/Psychologie
mindestens 30 UStd.
C
kenntniserweiternde pädagogische, psychologische, methodische oder praxisreflektierende Inhalte
bis zu 40 UStd.