Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Zwischenstaatliche Komitee für Europäische Auswanderung

EuAuswKomVorRV

Schlußformel

Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Der Bundesminister des Auswärtigen
Der Bundesminister der Finanzen

§ 3