Gesetze / Gesetz über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates
EuRatWahlG 1990Art 4
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Gesetze / Gesetz über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates
EuRatWahlG 1990(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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