Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Direktoren und Lehrer bei den Europäischen Schulen im Ausland
EuSchulAuslVorRV§ 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1995 in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Direktoren und Lehrer bei den Europäischen Schulen im Ausland
EuSchulAuslVorRVDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1995 in Kraft.