Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Europäischen Schulen in Karlsruhe und München
EuSchulVorRV 1985§ 9
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1985 in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Europäischen Schulen in Karlsruhe und München
EuSchulVorRV 1985Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1985 in Kraft.