Gesetze / Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2024

EuWahlT2024Bek

(XXXX)

Auf Grund des § 7 des Europawahlgesetzes, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 11) geändert worden ist, bestimmt die Bundesregierung:

Anlässlich der zehnten allgemeinen unmittelbaren Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am

9. Juni 2024

statt.