Gesetze / Verordnung über die Rechtspersönlichkeit von Eurojust sowie die Vorrechte und Immunitäten der Bediensteten EurojustV § 3 Inkrafttreten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 17.12.2019. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.