Gesetze / Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

FührposGleichberG

Art 2 Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes

Für diese Norm liegt kein Text vor zum Stichtag 2019-06-10.

Art 1 Art 23