Gesetze / Anordnung über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene

FEhrPensAnO

§ 3

(1)
(2)

(3) ... Für den Anspruch auf Kinderzuschlag gelten die Bestimmungen des § 7.

§ 2 § 4