Gesetze / Anordnung über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene
FEhrPensAnO§ 3
(1)
(2)
(3) ... Für den Anspruch auf Kinderzuschlag gelten die Bestimmungen des § 7.
Gesetze / Anordnung über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene
FEhrPensAnO(1)
(2)
(3) ... Für den Anspruch auf Kinderzuschlag gelten die Bestimmungen des § 7.