Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG 2017§ 101 Förderart, Auswahl von Vorhaben
(1) Die Förderhilfen werden als Zuschuss gewährt.
(2) Können nicht alle geeigneten Vorhaben angemessen gefördert werden, so wählt die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung die ihr am besten erscheinenden Projekte im Rahmen einer Gesamtwürdigung aus.