Gesetze / Filmförderungsgesetz FFG 2017 § 81 Art und Höhe Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2025. Zur aktuellen Fassung → Referenzfilmförderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höchstfördersumme beträgt 2 Millionen Euro.