Gesetze / Filmförderungsgesetz

FFG 2025

§ 104 Bonus für inklusive Werbemaßnahmen

Die Filmförderungsanstalt kann auf Antrag einen Bonus in Höhe von bis zu 5 000 Referenzpunkten gewähren, wenn die Barrierefreiheit des Films in besonderer Weise oder in besonderem Maße beworben wurde. Näheres regelt eine Richtlinie gemäß § 11.

§ 103 § 105