Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG 2025§ 126 Begriffsbestimmung Kinofilm
Ein Kinofilm im Sinne der §§ 129 bis 135 ist ein Film, der in Deutschland oder in seinem Ursprungsland gegen Entgelt im Kino aufgeführt wurde.
Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG 2025Ein Kinofilm im Sinne der §§ 129 bis 135 ist ein Film, der in Deutschland oder in seinem Ursprungsland gegen Entgelt im Kino aufgeführt wurde.