Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Figurenkeramformer/zur Figurenkeramformerin

FKeramAusbV

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Figurenkeramformer/Figurenkeramformerin wird staatlich anerkannt.

§ 2