Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
FKrFBAusbV§ 5 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
FKrFBAusbVDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.