Gesetze / Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
FMSASatz 2011§ 3 Rechts- und Fachaufsicht
Die FMSA untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die Rechts- und Fachaufsicht umfasst auch die Weisungsbefugnis des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber der FMSA.