Gesetze / FMStBG · BGBl I 2008, 1982, 1986

Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds „Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS“ und der Realwirtschaft durch den Fonds „Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF“

28 Normen · ausgefertigt 17.10.2008 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. § 1 Begriffsbestimmungen
  3. § 2 Anwendungsbereich
  4. § 3 Verpflichtungserklärung bei Aktiengesellschaften
  5. § 4 Verpflichtungserklärung bei anderen Rechtsformen
  6. § 5 Ausgestaltung der Aktien
  7. § 6 Hauptversammlung
  8. § 7 Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung
  9. § 7a Bedingtes Kapital
  10. § 7b Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung
  11. § 7c Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen
  12. § 7d Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen
  13. § 7e Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme
  14. § 7f Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen
  15. § 8 Genussrechte und nachrangige Schuldverschreibungen
  16. § 9 Sinngemäße Anwendung bei Kommanditgesellschaften auf Aktien, Europäischen Gesellschaften (SE) und Genossenschaften
  17. § 9a Vorgaben für Stabilisierungsmaßnahmen bei als GmbH verfassten Unternehmen
  18. § 9b GmbH & Co. KG und KG
  19. § 10 Stille Gesellschaft
  20. § 11 Keine Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
  21. § 12 Keine Mitteilungspflicht für wesentliche Beteiligung
  22. § 13 Keine Anzeigepflicht für bedeutende Beteiligung
  23. § 14 Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote; Ausschluss von Minderheitsaktionären
  24. § 15 Keine Börsenzulassung
  25. § 16 Wettbewerbsrecht
  26. § 17 Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage
  27. § 18 Keine Kündigung bei Übernahme einer Beteiligung
  28. § 19 Veränderung und Beendigung von Rekapitalisierungsmaßnahmen
  29. § 20 Erwerb von Risikopositionen