Gesetze / Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz
FMStBG§ 4 Verpflichtungserklärung bei anderen Rechtsformen
Die vorstehenden Absätze gelten für Unternehmen des Finanzsektors und für Unternehmen der Realwirtschaft, die nicht in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft verfasst sind, entsprechend.