Gesetze / Stabilisierungsfondsgesetz
FMStFG§ 26g Befristung
Maßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach § 26a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 sind bis zum Ablauf des 30. Juni 2024 möglich.
Gesetze / Stabilisierungsfondsgesetz
FMStFGMaßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach § 26a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 sind bis zum Ablauf des 30. Juni 2024 möglich.