Gesetze / Gesetz zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 25. Oktober 1973
FMVtr1973GArt 1
Dem in Malaga-Torremolinos am 25. Oktober 1973 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Internationalen Fernmeldevertrag einschließlich seiner Anlagen wird zugestimmt. Der Vertrag sowie das Schlußprotokoll und die Zusatzprotokolle I bis VI vom 25. Oktober 1973 werden nachstehend veröffentlicht.