Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fachoberschul- und Fachhochschulreifeverordnung

FOSFHRV

§ 9 Stundentafeln und Fächer

Die Unterrichtsfächer und die Anzahl der Unterrichtsstunden für das jeweilige Schuljahr ergeben sich aus den Stundentafeln gemäß der Anlage. Der Unterricht wird auf der Grundlage der durch das für Schule zuständige Ministerium erlassenen Rahmenlehrpläne oder anderen curricularen Vorgaben erteilt.

Einzelnorm

§ 8 § 10