Gesetze / Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen
FRG§15VÄndV 3§ 4
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1975 in Kraft.