Gesetze / Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen

FRG§15VÄndV 3

§ 4

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1975 in Kraft.

§ 3