Gesetze / Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen
FRG§15VÄndV 4§ 4
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1978 in Kraft.
Gesetze / Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen
FRG§15VÄndV 4Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1978 in Kraft.