Gesetze / Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen

FRG§15VÄndV 4

§ 4

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1978 in Kraft.

§ 3