Gesetze / Fremdrentengesetz

FRG

Anlage 17 Entgeltpunkte für jedes volle Kalenderjahr unterteilt nach Wirtschaftsbereichen und Leistungsgruppen

( Inhalt: Nicht darstellbare Tabelle,
Fundstelle: BGBl. I 1989, 2369 - 2370 )

§ 31