Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fachschulverordnung Technik und Wirtschaft
FSTuWV§ 5 Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzung für die Bildungsgänge sind
die Fachoberschulreife oder eine gleichwertige Schulbildung,
eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und
eine für diese Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von einem Jahr, die auch während des Fachschulbesuchs in Teilzeit abgeleistet werden kann.