Gesetze / Fernstraßenausbaugesetz
FStrAusbauG§ 2
Der Ausbau erfolgt nach Stufen, die im Bedarfsplan bezeichnet sind, und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel.
Gesetze / Fernstraßenausbaugesetz
FStrAusbauGDer Ausbau erfolgt nach Stufen, die im Bedarfsplan bezeichnet sind, und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel.