Gesetze / Fernstraßenausbaugesetz
FStrAusbauG§ 7
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr berichtet dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Bundesfernstraßenbaus nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres.
Gesetze / Fernstraßenausbaugesetz
FStrAusbauGDas Bundesministerium für Digitales und Verkehr berichtet dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Bundesfernstraßenbaus nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres.