Gesetze / Funktionsverlagerungsverordnung
FVerlV 2022§ 5 Kapitalisierungszeitraum
Werden keine Gründe für einen bestimmten, von den Umständen der Funktionsausübung abhängigen Kapitalisierungszeitraum nachgewiesen, ist ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen.