Gesetze / Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV 2011 § 1 Anwendungsbereich Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.09.2023. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.