Gesetze / FZV 2023 · BGBl I 2023, Nr. 199, 2

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

80 Normen · ausgefertigt 20.07.2023 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Regelungen
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Notwendigkeit einer Zulassung
  6. § 4 Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeuges
  7. § 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
  8. Abschnitt 2 · Zulassungsverfahren
  9. § 6 Antrag auf Zulassung
  10. § 7 Tageszulassung
  11. § 8 Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat
  12. § 9 Zuteilung von Kennzeichen
  13. § 10 Besondere Kennzeichen
  14. § 11 Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge
  15. § 12 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
  16. § 13 Zulassungsbescheinigung Teil I
  17. § 14 Zulassungsbescheinigung Teil II
  18. § 15 Mitteilungspflichten bei Änderungen
  19. § 16 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  20. § 17 Verwertungsnachweis
  21. Abschnitt 3 · Internetbasierte Zulassung
  22. § 18 Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren
  23. Unterabschnitt 1 · Gemeinsame Regelungen für internetbasierte Zulassungsverfahren über Portale der Zulassungsbehörden
  24. § 19 Portal
  25. § 20 Antrag
  26. § 21 Sicherheitscodes
  27. § 22 Nachweis der Hauptuntersuchungen und der Sicherheitsprüfungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  28. § 23 Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung sowie Vorbehalt der Nachprüfung
  29. Unterabschnitt 2 · Internetbasierte Außerbetriebsetzung
  30. § 24 Antrag auf Außerbetriebsetzung
  31. § 25 Außerbetriebsetzung
  32. Unterabschnitt 3 · Internetbasierte Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel
  33. § 26 Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen
  34. § 27 Internetbasierte Erstzulassung
  35. § 28 Internetbasierte Tageszulassung
  36. § 29 Internetbasierte Wiederzulassung
  37. § 30 Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebsetzung
  38. Unterabschnitt 4 · Sofortige Inbetriebsetzung bei internetbasierten Zulassungsvorgängen
  39. § 31 Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung
  40. § 32 Vorläufiger Zulassungsnachweis
  41. Unterabschnitt 5 · Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt
  42. § 33 Großkundenschnittstelle
  43. § 34 Registrierung als Großkunde
  44. § 35 Identifizierungsmerkmal
  45. § 36 Überprüfung der Voraussetzungen und Widerruf der Registrierung als Großkunde
  46. § 37 Antragstellung über die Großkundenschnittstelle
  47. § 38 Übermittlung eines Antrags an die Zulassungsbehörde und automatische Ergänzung erforderlicher Daten
  48. § 39 Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung der Zulassungsbehörde
  49. § 40 Sofortige Inbetriebsetzung nach Entscheidung der Zulassungsbehörde
  50. Abschnitt 4 · Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
  51. § 41 Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
  52. § 42 Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
  53. § 43 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
  54. § 44 Fahrten im internationalen Verkehr
  55. § 45 Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland
  56. Abschnitt 5 · Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
  57. § 46 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland
  58. § 47 Kennzeichen und Unterscheidungszeichen
  59. § 48 Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge
  60. Abschnitt 6 · Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
  61. § 49 Versicherungsnachweis
  62. § 50 Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde
  63. § 51 Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz
  64. § 52 Versicherungskennzeichen
  65. § 53 Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens
  66. § 53a Kennzeichenfolie und Trägerplatte
  67. § 54 Rote Versicherungskennzeichen
  68. § 55 Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses
  69. § 56 Versicherungsplakette
  70. Abschnitt 7 · Fahrzeugregister
  71. § 57 Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister
  72. § 58 Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister
  73. § 59 Erhebung und Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern
  74. § 60 Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt
  75. § 61 Übermittlung, Erhebung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister
  76. § 62 Übermittlung von Daten an die Versicherer
  77. § 63 Mitteilungen an die Finanzbehörden
  78. § 64 Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes
  79. § 65 Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden
  80. § 66 Abruf im automatisierten Verfahren
  81. § 67 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren
  82. § 68 Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch
  83. § 69 Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren
  84. § 70 Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen
  85. § 71 Übermittlungssperren
  86. § 72 Löschung von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister
  87. § 73 Löschung von Daten aus dem örtlichen Fahrzeugregister
  88. § 74 Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen
  89. Abschnitt 8 · Durchführungs- und Schlussvorschriften
  90. § 75 Zuständigkeiten
  91. § 76 Ausnahmen
  92. § 77 Ordnungswidrigkeiten
  93. § 78 Verweis auf technische Regelwerke
  94. § 79 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
  95. Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen
  96. Anlage 2 (zu § 9 Absatz 1 Satz 6) Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler Organisationen
  97. Anlage 3 (zu § 11 Absatz 4) Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge
  98. Anlage 4 (zu § 12 Absatz 2, § 41 Absatz 6 Satz 1, § 42 Absatz 3 Satz 2, § 43 Absatz 2, § 45 Absatz 2 Satz 1 bis 4) Ausgestaltung der Kennzeichen
  99. Anlage 5 (zu § 12 Absatz 3 Satz 2 bis 7) Stempelplaketten und Plakettenträger
  100. Anlage 6 (zu § 13 Absatz 1) Zulassungsbescheinigung Teil I
  101. Anlage 7 (zu § 13 Absatz 4) Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr
  102. Anlage 8 (zu § 14 Absatz 2) Zulassungsbescheinigung Teil II
  103. Anlage 9 (zu § 17) Verwertungsnachweis
  104. Anlage 10 (zu § 22 Absatz 4) Verifizierung der Prüfziffer
  105. Anlage 11 (zu § 26 Absatz 3) Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte Zulassungsverfahren
  106. Anlage 12 (zu § 37 Absatz 4) Bevollmächtigung zur Antragstellung bei der Zulassungsbehörde mithilfe der beim Kraftfahrt-Bundesamt vorhandenen Großkundenschnittstelle
  107. Anlage 13 (zu § 41 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
  108. Anlage 14 (zu § 42 Absatz 5 Satz 1) Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
  109. Anlage 15 (zu § 43 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen
  110. Anlage 16 (zu §§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und 49 Absatz 3) Bestätigung über eine dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger entsprechende Haftpflichtversicherung
  111. Anlage 17 (zu § 53 Absatz 1 Satz 6, § 53a Absatz 2) Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
  112. Anlage 17a (zu § 53a) Kennzeichenfolie auf Trägerplatte als Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
  113. Anlage 18 (zu § 56 Absatz 2 Nummer 3) Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge