Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter
FachHwirtPrV§ 4 Bereich Hauswirtschaftliche Leistungen
Im Bereich "Hauswirtschaftliche Leistungen" soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, daß er in der Lage ist, zu betreuende Personen, insbesondere ältere Menschen, bei der Sicherstellung der hauswirtschaftlichen Versorgungsleistungen zu unterstützen und sie dabei aktivierend einzubeziehen sowie bei Bedarf die Versorgungsleistungen in eigener Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehören die Analyse der persönlichen und sozialen Bedürfnisse sowie die Planung, Durchführung und Kontrolle der hauswirtschaftlichen Versorgungsleistungen in den Bereichen Ernährung, Kleidung/Textilien und Wohnen unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes, der Ansprüche, Gewohnheiten, Erfahrungen und Entscheidungen der zu betreuenden Personen. In diesem Rahmen können geprüft werden: