Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb FachbPrV § 9 Inkrafttreten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 28.09.2023. Zur aktuellen Fassung → (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.