Gesetze / Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung

FahrSiLehrgZulV

§ 14 Inhalte und Bewertung

Die Inhalte des praktischen Prüfungsteils sowie die Bewertung der Leistungen der Prüflinge ergeben sich aus Anlage 20 der Binnenschiffspersonalverordnung.

§ 13 § 15