Gesetze / FahrlG 2018 / Änderungen

Änderungen im FahrlG 2018

Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

01.01.2024

§ 18 Voraussetzungen der Fahrschulerlaubnis · § 22 Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis · § 23 Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis, die zur Niederlassung im Inland berechtigt, an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz · § 24 Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz · § 26 Erteilung der Fahrschulerlaubnis · § 30 Anzeigepflichten des Inhabers der Fahrschule und der für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellten Person · § 37 Voraussetzungen der amtlichen Anerkennung · § 38 Antrag auf amtliche Anerkennung · § 39 Erteilung der amtlichen Anerkennung · § 41 Anzeigepflichten des Inhabers und der für die verantwortliche Leitung der Fahrlehrerausbildungsstätte bestellten Person · § 51 Überwachung · § 54 Ausnahmen · § 59 Inhalt der Registrierung · § 69 Übergangsregelung

07.11.2020

§ 2 Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis

05.03.2020

§ 3 Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat · § 5 Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat nach § 3

10.02.2020

§ 2 Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis

10.01.2020

§ 2 Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis · § 4 Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis · § 5 Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat nach § 3 · § 9 Anwärterbefugnis · § 10 Erteilung der Fahrlehrerlaubnis und der Anwärterbefugnis · § 11 Geistige und körperliche Eignung des Fahrlehrers, Prüfung der Zuverlässigkeit · § 15 Erteilung einer neuen Fahrlehrerlaubnis · § 16 Ausbildungsfahrlehrer und Inhalt der Ausbildung · § 18 Voraussetzungen der Fahrschulerlaubnis · § 20 Kooperation · § 24 Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz · § 27 Zweigstellen · § 30 Anzeigepflichten des Inhabers der Fahrschule und der für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellten Person · § 31 Aufzeichnungen · § 35 Ausbildungsfahrschule · § 37 Voraussetzungen der amtlichen Anerkennung · § 38 Antrag auf amtliche Anerkennung · § 39 Erteilung der amtlichen Anerkennung · § 42 Aufzeichnungen · § 44 Fahrlehrer, Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten bei Behörden · § 45 Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren · § 46 Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik · § 47 Voraussetzungen für die Durchführung von Einweisungslehrgängen nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 · § 50 Zuständigkeiten · § 51 Überwachung · § 53 Fortbildung · § 54 Ausnahmen · § 56 Bußgeldvorschriften · § 59 Inhalt der Registrierung · § 63 Übermittlung von Daten an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes · § 64 Weiterverarbeitung der Daten für wissenschaftliche und statistische Zwecke · § 66 Weiterverarbeitung der Daten durch den Empfänger · § 68 Rechtsverordnungen · § 69 Übergangsregelung