Gesetze / Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

FahrlG2018DV

§ 7 Preisaushang

Für den nach § 32 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes vorgeschriebenen Aushang ist das Muster nach Anlage 4 zu verwenden.

§ 6 § 8